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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2009 - L 12 B 48/09 SO ER   

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https://dejure.org/2009,15837
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2009 - L 12 B 48/09 SO ER (https://dejure.org/2009,15837)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.12.2009 - L 12 B 48/09 SO ER (https://dejure.org/2009,15837)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - L 12 B 48/09 SO ER (https://dejure.org/2009,15837)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf einstweilige Anordnung hinsichtlich der Zahlung von Sozialhilfe bei einem Lebensunterhalt i.H.v. 106,16 Euro im Monat abzüglich von Miet- und Stromkosten für zwei Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2009 - L 12 B 48/09
    Insbesondere bei Ansprüchen, die darauf gerichtet sind, als Ausfluss der grundrechtlich geschützten Menschenwürde das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern, ist ein nur möglicherweise bestehender Anordnungsanspruch, vor allem wenn er eine für die soziokulturelle Teilhabe unverzichtbare Leistungshöhe erreicht und für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum zu gewähren ist, in der Regel vorläufig zu befriedigen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage im Eilverfahren nicht vollständig klären lässt (BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - unter Hinweis auf BVerfGE 82, 60, 80).

    Dabei ist, soweit im Zusammenhang mit dem Anordnungsanspruch auf die Erfolgsaussichten abgestellt wird, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen (BVerfG vom 12.05.2005 - a.a.O.).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2009 - L 12 B 48/09
    Insbesondere bei Ansprüchen, die darauf gerichtet sind, als Ausfluss der grundrechtlich geschützten Menschenwürde das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern, ist ein nur möglicherweise bestehender Anordnungsanspruch, vor allem wenn er eine für die soziokulturelle Teilhabe unverzichtbare Leistungshöhe erreicht und für einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum zu gewähren ist, in der Regel vorläufig zu befriedigen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage im Eilverfahren nicht vollständig klären lässt (BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - unter Hinweis auf BVerfGE 82, 60, 80).
  • LSG Hessen, 07.12.2005 - L 7 AS 81/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zweifel an der Hilfebedürftigkeit - illegale

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2009 - L 12 B 48/09
    Die schlichte Behauptung des Sozialleistungsträgers, es seien weitere Einnahmen vorhanden, ist daher für die Leistungsverweigerung nicht ausreichend (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 7.12.2005 - L 7 AS 81/05 ER-).
  • LSG Hessen, 27.07.2005 - L 7 AS 18/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2009 - L 12 B 48/09
    Denn im Rahmen der gebotenen Folgenabwägung hat dann regelmäßig das Interesse des Leistungsträgers ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden gegenüber der Sicherstellung des ausschließlich gegenwärtig für den Antragsteller verwirklichbaren soziokulturellen Existenzminimums zurückzutreten (LSG NRW, Beschluss vom 27.07.2005 - L 7 AS 18/05 ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2009 - L 12 B 82/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2009 - L 12 B 48/09
    Da der Eilantrag keinen Erfolg hat, kann auch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (L 12 B 82/09 SO) für die erste Instanz nicht in Betracht.
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